Gerichtsbesuch der Klasse 9b

Am 25.04.2017 besuchten wir, die 9b des Edith-Stein-Gymnasiums, mit unserem Sozialkundelehrer Herr Weitzel vier öffentliche Verhandlungen im Amtsgericht in Speyer.

In unserer ersten Verhandlung ging es um Fahrerflucht: Eine Frau wurde beschuldigt, ein Motorrad angefahren zu haben und im Anschluss weggelaufen zu sein. Da sie nur wenig Deutsch verstand, nahm ein Dolmetscher an der Gerichtsverhandlung teil. Leider waren die geladenen Zeugen nicht anwesend, weshalb eine Polizeibeamtin kurzfristig einbestellt wurde. Aufgrund der fehlenden Zeugen wurde ein neuer Gerichtstermin angesetzt. Später erklärte uns der Richter, dass Zeugen, die unentschuldigt fehlen, mit einem Ordnungsgeld oder drei Tagen Ordnungshaft bestraft werden.

In der zweiten Gerichtsverhandlung des Tages ging es um eine schwere Körperverletzung. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, ihren früheren Lebensgefährten nach einem Streit mit einer Gardinenstange geschlagen und ihm anschließend eine brennende Zigarette an den Hals gedrückt zu haben. Der Geschädigte hatte kein Interesse an der Verhandlung und gab an, sich nicht mehr an den Vorfall erinnern zu können. Da es sich aber um eine gefährliche Körperverletzung handelte, fand das Verfahren auch ohne die Zustimmung des Geschädigten statt. Nach dem Plädoyer der Staatsanwältin verkündete der Richter das Urteil: Die Angeklagte wurde einer niedrigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss sie wöchentlich gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.

Im nächsten Verfahren ging es um einen Asylbewerber, der wegen Diebstahls angeklagt wurde und bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Während der Verteidiger für eine Verwarnung plädierte, sprach sich die Staatsanwältin für eine Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit aus. Der Richter sah dies ähnlich und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe und zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit.

In einem weiteren Fall wurde ein Mann wegen Körperverletzung angeklagt. Man warf ihm vor, einen anderen Mann geschlagen zu haben. Da der Geschädigte und eine weitere Zeugin nicht zur Verhandlung erschienen wurde das Verfahren mit der Zustimmung der Staatsanwältin und des Angeklagten eingestellt.

Anschließend hatten wir noch die Möglichkeit, dem Richter und der Staatsanwältin Fragen zu stellen: Warum tragen Richter und Staatsanwälte während der Verhandlung schwarze Umhänge? Wie lange dauert ein Jurastudium im Durchschnitt und wie geht es danach weiter? Hat Notwehr strafrechtliche Folgen und wann darf ich aus Notwehr handeln?

Für uns Schülerinnen war der Gerichtsbesuch sehr spannend und interessant und eine gelungene Abwechslung zum Schulalltag.

 

Annika V. (9. Klasse)