Gerichtstermin

Am 5. April 2016 besuchten wir, die Klasse 9b, mit unserem Sozialkundelehrer Herrn Weitzel das Amtsgericht in Speyer. Im Laufe eines Vormittages nahmen wir an fünf spannenden öffentlichen Verhandlungen teil.

Ein kurzer Einblick in die drei spannendsten Termine:

Um 08:45 Uhr begann die erste Verhandlung wegen Sachbeschädigung. Im Gericht waren folgende Personen tätig: Ein Richter, eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte mit seinem Verteidiger und drei Zeugen. Im Juli vergangenen Jahres kam es zu einem scheinbar belanglosen Streit. Ein angetrunkener Mann verlangte in einer Kneipe nach einigen leeren Gläsern. Der Besitzer war davon wenig begeistert und bat den Mann zu gehen. Spannend war es, die beiden Varianten der Beteiligten zu hören: War einmal von einem höflichen „Bitten“ das Lokal zu verlassen die Rede, wurde ein anderes Mal von wesentlich brutalerem Vorgehen berichtet. Wer nun den ehrlicheren Bericht lieferte, wissen wir nicht. Tatsache ist, dass bereits 30 Minuten später, nachdem er die Gaststätte verlassen hatte, der Angeklagte zurückkehrte und mit einem Baseballschläger die Fenster, Türen und den Briefkasten der Kneipe demolierte. Der entstandene Sachschaden betrug rund 1700 €. Nach den Plädoyers von Staats- und Rechtsanwalt verkündete der Richter das Urteil: Der Angeklagte kam mit einer Geldstrafe über etwas mehr als 2000 € davon.

Im zweiten Fall wurde ein Mann wegen Betrug angeklagt. Man warf ihm vor, sich arbeitslos gemeldet zu haben, aber währenddessen in mehreren Firmen nacheinander gearbeitet zu haben. Das Gericht folgte den Beweisen der Arbeitsagentur und verhängte eine Geldstrafe.

In einem weiteren Fall wurde ein Mann wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt, da er in einer Nacht im September vergangenen Jahres alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs war. Er hatte 2,09 Promille und fuhr mit hoher Geschwindigkeit einen Mann an, der dadurch mehrere Angefahrenen zusammengeschlagen und musste ebenfalls ins Krankenhaus. Im Zuge der Verhandlung erfuhren wir von der Alkoholsucht des Angeklagten ebenso, wie von seinen zahlreichen Therapieversuchen. Das Verfahren endete diesmal ohne Urteil, sondern aufgrund einer „Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten“ (§ 257c STPO). Ergebnis: Der Fahrradfahrer muss 80 Sozialstunden ableisten. Auf ausdrücklichen Wunsch des Angeklagten darf er diese im Tierheim absolvieren.

Abschließend kann ich sagen, dass der Gerichtstag sehr interessant war für uns. Der Besuch wird uns sicher in Erinnerung bleiben. Außerdem wurde das eher „trockene“ Thema „Recht, Rechtsprechung und Justiz“ in der Praxis deutlich lebendiger hat. Einen solchen Besuch würde ich jedem Schüler empfehlen.

 

 

Sophia Neuberger, Klasse 9b


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