Zwischen Drogensüchtigen und Gewalttätern : Die 9a im Gericht

Am 09.05.2017 durften wir, die Klasse 9a, in Begleitung mit unserem Sozialkundelehrer Herrn Ritter einen Vormittag im Amtsgericht Speyer verbringen. Wir haben an vier öffentlichen Verhandlungen als Zuschauer teilgenommen.

Im ersten Prozess beging ein Rentner nach einem Autounfall Fahrerflucht. Das Urteil der Verhandlung war schnell gefallen, da der Verteidiger des Angeklagten schon vor dem Gerichtstermin mit dem Richter telefoniert hatte, und so musste der Angeklagte auch nicht am Termin erscheinen. Nach dem Einspruch des Verteidigers wurde das Urteil auf dreimonatiges Fahrverbot und eine Kürzung des Tagessatzes um 30 Euro festgelegt.

In der zweiten Verhandlung ging es um einen vielfach vorbestraften Mann, der wegen zwei Straftaten angeklagt wurde. Im letzten Jahr stieg er durch  ein zuvor aufgehebeltes Fenster in einen Wasgau-Markt ein und hat Alkoholika, Geld, Tabak etc. im Wert von über 2110 Euro gestohlen, um seine Drogensucht zu finanzieren. Die alarmierte Polizei nahm ihn jedoch direkt am Tatort fest.
Sein zweites Verbrechen beging er mit einem Mittäter. Die beiden Männer haben versucht, einen Zigarettenautomaten aufzubrechen, wurden dabei aber erwischt und flüchteten anschließend vor der Polizei und widersetzten sich der Festnahme. Während beider Taten stand der Angeklagte unter starkem Drogeneinfluss. Der Richter verurteilte ihn zu insgesamt 14 Monaten Freiheitsstrafe, 4 Jahre Bewährung und zu einer Entzugstherapie.

Bei unserem dritten Fall des Tages handelt es sich um eine angebliche Körperverletzung in einer Tankstelle. Dabei wurde dem Angeklagten vorgeworfen, er habe das Opfer zunächst  verbal angegriffen und ihm anschließend ein blaues Auge verpasst. Dies streitet er aber ab und behaupte,t dies nicht gemacht zu haben. Da beide Seiten aber nicht nachgeben wollten, wurde die Fortsetzung der Verhandlung auf den 12.09 verlegt, zu der auch mehrere Zeugen geladen werden.

In unserer letzten Verhandlung übte ein psychisch kranker Mann Gewalt gegenüber seiner Frau aus, nachdem sie nicht nach dem Willen ihres Mannes gehandelt hatte. Nachdem er ihr gedroht hatte, sie im Schlaf umzubringen, drückte er ihr wenige Sekunden ein Kissen auf ihr Gesicht und gab ihr einen Stoß auf die Wange. Da er unter Amphetamin stand und zudem überfordert mit seiner Krankheit war, die ihn schneller aggressiv werden lässt, wurde ihm eine Therapie zugewiesen. Da er Reue zeigte und die Therapie bislang gut verläuft, bekommt er eine Strafe in Höhe von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die er innerhalb von 6 Monaten absolvieren muss.

Nach den Verhandlungen hatten wir noch Zeit, dem Richter einige Fragen zu stellen. Unsere gesamte Klasse fand diese Exkursion sehr interessant und gelungen.